Ihr Anwalt in Fragen des Miet- und WEG-Rechts in Wiesbaden
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften handelt es sich üblicherweise um eine Gemeinschaft von rechtlich Gleichen. Diese Beziehung auf Augenhöhe hat mehrere Konsequenzen: So werden Versammlungen abgehalten, auf denen Entscheidungen, die alle Eigentümer betreffen, gefällt werden. Wenn zum Beispiel in einem Mehrparteienhaus ein Hausmeisterservice bestellt werden soll, dann müssen selbstverständlich die Eigentümer der Wohnungen befragt werden, da diese anteilig auch die Kosten übernehmen. Auch bauliche Maßnahmen und Gestaltungsarbeiten werden hier auf Augenhöhe besprochen. Dabei ist unsere Arbeit als Anwalt mit Kenntnis im Miet- und WEG-Recht nützlich, denn wir können aufkommende Meinungsverschiedenheiten gegebenenfalls schlichten und selbstverständlich die zugrundeliegenden Verträge rechtssicher auslegen.