Als Anwalt für Familienrecht aus Wiesbaden bieten wir Ihnen eine Rechtsberatung und ggf. auch Anspruchsdurchsetzung im Bereich des Familienrechts in Wiesbaden. Eheverträge, Fragen zur Ehe und zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltsfragen werden von uns behandelt.
Schon vor einer Ehe lohnt es sich, sich über eine etwaige Aufteilung der Finanzen mittels Ehevertrags Gedanken zu machen. So unromantisch diese Vorstellung zunächst erscheinen mag – so vorausschauend kann ein Ehevertrag bei einer niemals ganz auszuschließenden Trennung sein. Denn sollte dieser Fall eintreten, wird der Scheidungsprozess durch klare Verhältnisse stark vereinfacht. Als Rechtsanwälte beraten wir Sie auch gerne zu diesem Bereich im Familienrecht in Wiesbaden. Wir betreuen und beraten Sie außerdem bei Fragen der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung.
Wenn wesentliche Entscheidung für das Kindeswohl getroffen werden sollen, entscheidet die Person (oder Personen), die über das Sorgerecht verfügen. Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, so obliegt das Sorgerecht zunächst allein der Mutter – der Vater muss dann einen Antrag stellen und das Sorgerecht zugesprochen bekommen, dafür muss jedoch eine tragfähige Kommunikationsbeziehung der Elternteile vorliegen. Für Sie als Mandant oder Mandantin können wir hier als Anwälte Ihre Position in Bezug auf das Familienrecht in Wiesbaden vertreten.
Nach einer Scheidung sind weitergehende Zahlungsverpflichtungen aus dem Kontext heraus besonders sensibel zu betrachten. Ein Anwalt für Familienrecht aus Wiesbaden wahrt in diesem Falle nach Möglichkeit Ihre Rechte beim Unterhalt. Ob es dabei um den Trennungsunterhalt, den Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt geht – wir arbeiten dafür, dass Sie das bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht.